Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der FutureSysteme , Goldbachstr.19, 98529 Suhl – Stand 26.06.2002
Die AGB´s sind jeweils nur in der aktuellen, von uns veröffentlichten Fassung gültig. Alle vorangegangenen Versionen oder ggf. Übersetzungen verlieren mit Erscheinen der überarbeiteten Version ihre Gültigkeit. Mit der Aufgabe einer Bestellung oder eines Auftrages bestätigt der Kunde, diese AGB´s gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert nachfolgende Konditionen.
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- 1. Die Fa. FutureSysteme ist keine Leasinggesellschaft, Bank, kreditgewährendes Unternehmen, Kreditvermittler oder ähnliches. Sie wickelt keine Geldgeschäfte ab und betreibt kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesengesetzes oder EU-Geldgesetzes. Die Aktivitäten der Fa. FutureSysteme beschränken sich auf die Vermittlung von gewerblichen Leasing ohne Schufa und ohne Bankauskunft unserer Partner
- 2. Die Fa. FutureSysteme übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Leasingnehmer / Auftraggeber und dem jeweiligen Leasinggeber entstehen könnten. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer / Auftraggeber gelten ausschließlich die AGB´s und die im Leasingvertrag festgelegten Nutzungsbedingungen des jeweiligen Leasinggebers.
- 3. Persönliche Daten von Interessenten, Antragstellern und Auftraggebern werden ausschließlich für den Zweck der Antragsstellung und Auftragsdurchführung sowie zur Weiterleitung an die jeweiligen Leasinggesellschaften erhoben und gespeichert. Interessenten, die Ihre persönlichen Daten mit Hilfe eines unserer eMail-Formulare an uns übermitteln, erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten an die jeweiligen Leasinggesellschaften weitergeleitet werden dürfen, um eine vorläufige Leasingzusage mit den jeweiligen Leasinggesellschaften abzuklären, damit nach einer eventuellen schriftlichen Auftragserteilung durch den jeweiligen Interessenten eine möglichst kurze Reaktionszeit gewährleistet ist. Die Interessenten erklären sich, bis auf Widerruf, mit der Speicherung ihrer eMail-Adressen für Werbezwecke von FutureSysteme oder deren Partnernetzwerke (Mailings, Newsletter usw.) ausdrücklich einverstanden. Ein Widerruf muss schriftlich (per Post oder Telefax) an die FutureSysteme erfolgen.
- 4. Aufträge und Vermittlungsvereinbarungen werden falls erforderlich gesondert schriftlich geregelt und fixiert.
- 5. Bei den auf den Internetseiten der Fa. FutureSysteme angebotenen Fahrzeugen handelt es sich um Leasingrückläufer/Bestandsfahrzeuge von Fremdfirmen. Bei diesen Fahrzeugen ist der Zwischenverkauf vorbehalten.
- 6. Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit und Belegbarkeit der in seiner Selbstauskunft gemachten Angaben, insbesondere die Angaben seines monatlichen Nettoeinkommens, die zur Vermittlung eines Leasingvertrages ohne Schufa und ohne Bankauskunft erforderlich sind. Monatliches Nettoeinkommen bedeutet Jahresgewinn nach Abzug aller Steuern geteilt durch 12.
- 7. Dem Auftraggeber stehen fünf verschiedene Leasingtarife zur Verfügung.
- 8. Sofern die Leasinggesellschaft sich damit einverstanden erklärt, dass der Leasingnehmer ein Fahrzeug beim von ihm ausgesuchten Händler in Zahlung gibt und dieses auf die Mietsonderzahlung angerechnet wird, muss der Leasingnehmer nach Abschluss des Leasingvertrages einen Betrag in Höhe von 250,00 €uro für die Erstellung des Gutachtens gem. §7 an die Leasinggesellschaft bezahlen, bevor diese den Gutachter beauftragt.
- 9. Die Fa. FutureSysteme erhält für ihre Vermittlungstätigkeit vom der jeweiligen Bank, eine Gebühr.Es wird keine Rechnung an den Kunden gestellt.
- 10. Zahlungen haben ausschließlich in €uro auf die angegebenen Konten zu erfolgen und müssen derart gekennzeichnet werden, dass der Zahler eindeutig erkennbar und der zu bezahlenden Dienstleistung eindeutig zuordenbar ist. Die Fa. Futuresysteme ist nicht verpflichtet Nachforschungen über den Verbleib von Zahlungen anzustellen, wenn diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks.
- 11. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
- 12. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist der Sitz der Fa. Futuresysteme
Hier können Sie die aktuellen Vertragsbedingungen der Leasinggesellschaft ansehen, bei welcher wir zunächst Ihre Leasinganfrage ohne Schufaeintrag / Auskunft zuerst einreichen werden. Sollten wir von dieser Leasinggesellschaft keine rechtsverbindliche Leasingzusage für Sie erhalten, wohl aber von einer anderen Leasinggesellschaft, dann werden wir Ihnen die Vertragsbedingungen dieser Leasinggesellschaft zusammen mit deren Leasingzusage übersenden.